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Handelsregister: HRB 37756, Registergericht: Amtsgericht Dresden
USt-ID: DE318137760

Vertreten durch: Geschäftsführender Gesellschafter Matthias Wolf
V.i.S.d.P.: Matthias Wolf

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Telefon: 03585 4522530
Telefax: 03585 4522531
E-Mail: info@fondsanlage.de

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Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Haftung für Inhalte

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Urheberrecht

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Schutz vor Vermögensschäden

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung als Ihr Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler:

  • bei der Allianz Versicherungs-AG – Versicherungsschein-Nr.: GHV 50/0450/5808295/550
  • bei der Hiscox SA – Versicherungsschein-Nr.: HV.DSC.6710410

Versicherungsmakler

Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung (Versicherungsmakler), Aufsichtsbehörde/ Erlaubnisbehörde: Industrie- und Handelskammer Dresden, Langer Weg 4, 01239 Dresden, www.dresden.ihk.de
Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info): Registrierungs-Nr.: D-SHS1-JZTH3-74
Registerbehörde: Industrie- und Handelskammer Dresden, Langer Weg 4, 01239 Dresden, www.dresden.ihk.de
Berufsbezeichnung: Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung; Bundesrepublik Deutschland

Berufsrechtliche Regelungen:

  • § 34d Gewerbeordnung (GewO)
  • §§ 59 - 68 Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)
  • § 48b Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
  • Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV)
  • POG-VO und IBIP-VO

Die FondsFair Consulting and Assets GmbH hält keine unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungen von über 10%, die sie an Stimmrechten oder am Kapital an Versicherungsgesellschaften besitzt. Kein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens, besitzt eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von über 10 Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital der FondsFair Consulting and Assets GmbH.

Finanzanlagenvermittler

Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 Nr. 1 Gewerbeordnung (Finanzanlagenvermittler), Aufsichtsbehörde/ Erlaubnisbehörde: Landratsamt Görlitz, Dezernat 2 SG Allgemeines Ordnungsrecht, Hochwaldstr. 29, 02763 Zittau (www.kreis-goerlitz.de)
Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info): Register-Nr. D-F-144-A28U-68
Registerbehörde: Industrie- und Handelskammer Dresden, Langer Weg 4, 01239 Dresden, www.dresden.ihk.de
Berufsbezeichnung: Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 Gewerbeordnung; Bundesrepublik Deutschland

Berufsrechtliche Regelungen:

  • § 34f Gewerbeordnung
  • FinVermV

Mitglied der Industrie- und Handelskammer

Zuständige Berufskammer: Industrie- und Handelskammer Dresden, Langer Weg 4, 01239 Dresden, www.dresden.ihk.de 

Darlehensvermittler

Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Nr. 2 Gewerbeordnung (Darlehensvermittler), mit Ausnahme von Verträgen nach § 34i Abs. 1 S. 1 GewO (Wohnimmobiliendarlehen)
Aufsichtsbehörde/ Erlaubnisbehörde: Landratsamt Görlitz, Dezernat 2 SG Allgemeines Ordnungsrecht, Hochwaldstr. 29, 02763 Zittau (www.kreis-goerlitz.de)

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage: www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?

  • Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
  • Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
  • Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)

Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunden im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.
Grundsätzlich wird auch in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken eine möglichst breite Streuung (Diversifizierung) der Anlage in Finanzprodukte oder ggf. auch innerhalb eines Finanzproduktes empfohlen.

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)

Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes.
(Zurzeit kann eine Berücksichtigung aufgrund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Anbieter lediglich bedingt erfolgen.)

Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)

Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresse nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.


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