Sachwerte: Immobilienfonds

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Sicher anlegen in Immobilienfonds mit nachhaltiger Wertsubstanz.

Bodenständig

Die Immobilie als Renditeobjekt ist neben Gold die beliebteste Art, Geld in Sachwerte zu investieren.

Regelmäßige Mieteinnahmen und 
Wertsteigerungen an dem richtigen Standort sind die großen Vorteile der Immobilie.

Regelmäßige Einnahmen bedeuten regelmäßige Ausschüttungen und damit ein regelmäßiges passives Einkommen

Erfolgreich

Wir bieten Ihnen ausgewählte Immobilienfonds.
Warum?

Sie können so mit einem relativ kleinem Kapitaleinsatz von den Vorteilen der Fondsanlage profitieren. 

Sie nutzen das Know-how der besten Immobilienspezialisten und Einkäufer und sind direkt beteiligt.

 

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Diversifiziert

Sie investieren breit gestreut gleichzeitig an vielen Top-Standorten in Deutschland, Europa und der Welt. 

Das bedeutet für Sie, entspannt und mit hoher Sicherheit von den Vorteilen der Immobilienanlage zu profitieren.

Was sind Immobilienfonds?

Bei Immobilienfonds wird zwischen offenen und geschlossenen Immobilienfonds unterschieden.
Nach dem KAGB handelt es sich um offene oder geschlossene AIF.

Offene Immobilienfonds

  • regelmäßige Ausschüttungen, z.B. in Form eines jährlichen Weihnachtsgeldes mit dem DWS grundbesitz europa
  • exklusiv bei uns: ohne Ausgabeaufschlag

Besonderheiten

Für offene Immobilienfonds gelten nach dem Gesetz Sonderregelungen. Sie dürfen nicht als Laufzeitfonds mit einer von vornherein begrenzten Laufzeit konzipiert werden.

Die Fondsanteile müssen mindestens zwei Jahre gehalten werden. Das bedeutet, dass während dieser Frist ist eine Anteilsrückgabe nicht möglich ist. Zudem muss eine Kündigungsfrist von 12 Monaten eingehalten werden. Selbst nach Ablauf der Mindesthaltedauer können Sie daher nicht jederzeit über das Kapital verfügen. Sie müssen zunächst die Kündigung aussprechen und dann die Kündigungsfrist abwarten. Die Kündigung beziehungsweise Rückgabeerklärung kann bereits während der Mindesthaltedauer abgegeben werden. Sie ist allerdings unwiderruflich.

Wenn Sie es sich zwischenzeitlich anders überlegen, sind Sie dennoch an Ihre Erklärung gebunden. Sie können dies auch nicht etwa dadurch umgehen, dass Sie die Anteile auf ein anderes Depot übertragen. Für Altfälle gibt es eine Ausnahme: Wer vor dem 22. Juli 2013 Fondsanteile erworben hat, kann je Fonds, Anteile von bis zu 30.000 EUR pro Kalenderhalbjahr ohne Einhaltung der gesetzlichen Mindesthalte- und Kündigungsfristen zurückgeben.

Die Mindesthalte- und Rückgabefristen wurden geschaffen, um das Fondsvermögen vor unerwarteten, hohen Mittelabflüssen zu schützen. Da das Fondsvermögen die Summe des von allen Anlegern eingesetzten Kapitals darstellt, kann man es auch so formulieren, dass zu Gunsten der Gesamtheit der Anteilseigner die Flexibilität des einzelnen eingeschränkt worden ist.

Nicht ohne Beratung

Für den Kauf von Immobilienfonds ist wegen der besonderen gesetzlichen Bestimmungen eine persönliche Beratung notwendig.
Interessenten sollten sich über die zweijährige Haltedauer der Fondsanteile im Klaren sein. Stellt diese kein Hindernis für Sie dar, so freuen wir uns auf Ihre Terminvereinbarung.

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Bei geschlossenen Immobilienfonds ist es aufgrund ihrer Konstruktion nicht erforderlich, eine Mindesthaltedauer von Gesetzes wegen vorzusehen.

Sie werden in der Praxis nur in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft aufgelegt. Hierbei sind die Regelungen des Handelsgesetzbuchs (HGB) anwendbar, soweit das KAGB keine Sonderregelungen enthält. Die Anleger haben nur ihre Einlage zu leisten. Fehlbeträge sind von ihnen nicht auszugleichen. Bei Rückgewähr der Einlage oder einer Ausschüttung, die den Wert der Kommanditeinlage unter den Betrag der Einlage herabmindert, lebt die Haftung bis zur Höhe der Einlage allerdings wieder auf.


Hinweis:

Aufgrund der erhöhten damit verbundenen Anlagerisiken bieten wir keine geschlossenen Fonds an!